Aktuell findet in der Kindertagesbetreuung der Regelbetrieb statt, das bedeutet: Alle Kinder können ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle – unabhängig von der 7-Tage-Inzidenz – besuchen. Die Betreuung in festen Gruppen ist nicht notwendig.
Eine Betreuung ist stets nur unter den folgenden Voraussetzungen möglich:
-Das Kind weist keine Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit auf (vgl. auch die Übersicht zum Umgang mit Krankheitssymptomen),
-das Kind wurde nicht positiv auf eine Coronavirus-Infektion getestet und gilt auch nicht als Verdachtsperson oder enge Kontaktperson im Sinne der AV Isolation und steht deshalb unter Quarantäne und
-das Kind unterliegt keiner sonstigen Quarantänemaßnahme (z.B. nach der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes).
Für öffentliche und private Veranstaltungen bis zu 1000 Personen gilt ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 im jeweiligen Landkreis bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt die 3G-Regel, dies gilt auch für Elternabende, Feste oder andere Veranstaltungen mit externen BesucherInnen. Das heißt, der Zugang kann nur erfolgen, sofern die Personen im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung geimpft, genesen oder getestet sind, vgl.
https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/faq-coronavirus-betreuung.php und § 3 Abs.1 Nr.1 BayIfSMV.